2008: Informationen zum Jagdsteueraufkommen
Der Kreis Segeberg erhebt jährlich rund 80.000 Euro Jagdsteuer. Durch eine Leistungsvereinbarung, die der ehemalige Vorsitzende der Kreisjägerschaft Segeberg (Fritz Abel) mit dem damaligen Landrat des Kreises Segeberg (Georg Gorrissen) am 17. Mai 1999 geschlossen hat, ist vertraglich vereinbart, dass die im Kreis Segeberg erhobene Jagdsteuer zu 100% als Fördermittel für Maßnahmen der Biotopentwicklung zur Verfügung gestellt wird.
In der Praxis sieht es heute so aus, dass 50 % der gesamten Einnahmen aus dem Jagdsteueraufkommen der Kreisjägerschaft für Maßnahmen zur Biotopgestaltung zur Verfügung gestellt werden. Der Begrünungsausschuss der Kreisjägerschaft Segeberg berät die Antragsteller, prüft und kontrolliert die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel und weist dies der Kreisverwaltung Segeberg gegenüber nach.
Die anderen 50 % des Jagdsteueraufkommens verbleiben beim Kreis Segeberg und dürfen nur für Maßnahmen zum Schutze und naturnahen Entwicklung von Fließgewässern sowie Seen und Teichen, zur Biotopgestaltung und Maßnahmen des Umweltschutzes in der Landwirtschaft verwendet werden.
So fließen 100 % des jährlichen Jagdsteueraufkommens für die oben genannten Maßnahmen in die Reviere des Kreises Segeberg zurück. Dabei hat sich eine außerordentlich positive Zusammenarbeit zwischen der Kreisverwaltung Segeberg (damals der Abteilung Gewässer und Landschaft, heute die Untere Naturschutzbehörde) und der Kreisjägerschaft Segeberg entwickelt.
Diese Art der Verwendung der Jagdsteuer, wie im Kreis Segeberg, ist einzigartig in Schleswig-Holstein. Der jetzige Vorstand der Kreisjägerschaft Segeberg setzt sich aus genannten Gründen für den Erhalt der Jagdsteuer ein, um auch künftig Maßnahmen für Biotopverbesserungen in den Revieren des Kreises Segeberg zu finanzieren, auch wenn ein anderer Modus ihrer Erhebung gefunden werden kann.

