Vertrag über die Anerkennung als Fährtenhund

Der Antrag auf Anerkennung nebst der erforderlichen Unterlagen und den Nachsuchenberichten ist für den Kreis Segeberg an die

Kreishundeobfrau
Heidi Fitzner
Kirschenweg 11
24635 Schönmoor
Tel.: 04328-170231 oder 0152-07184230

zu senden.

Diese wird den Antrag nach Prüfung der Unterlagen an den Kreisvorstand zur Genehmigung weiterleiten. Hiernach wird der Antrag mit dem entsprechendem Votum der Kreisjägerschaft Segeberg e. V. an den Landesjagdverband Schleswig-Holstein weitergeleitet. Von dort aus erfolgt dann die Anerkennung.

Bitte beachten:
Hunde, die die Anerkennung als Fährtenhund erhalten haben, haben nach Anerkennung für jeweils 2 Jahre mindestens 15 erschwerte Nachsuchen nachzuweisen (§ 2 Abs 2).

Vertrag

Beiblatt

Nachsuchenbericht