Brauchbarkeitsprüfungsordnung für Schleswig-Holstein
Die neue Brauchbarkeitsprüfungsordnung für Schleswig-Holstein liegt vor. Es gibt jetzt 4 Arten von Brauchbarkeit
(1) Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Niederwild (außer Rehwild)
mit den Prüfungsfächern: Gehorsam inkl. Schussfestigkeit, Bringen und Wasserarbeit
(2) Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Schalenwild
mit den Prüfungsfächern: Gehorsam inkl. Schussfestigkeit und Schweißarbeit
(3) Brauchbarkeit für die Stöberarbeit auf Schalenwild
mit den Prüfungsfächern: Gehorsam inkl. Schussfestigkeit und Stöberarbeit
(4) Brauchbarkeit für die Baujagd
mit den Prüfungsfächern: Gehorsam inkl. Schussfestigkeit und Bauarbeit
Ab dem Jahre 2008 reicht z. B. für Vorstehhunde die HZP nicht mehr für die jagdliche Brauchbarkeit aus, es müssen zusätzlich die nachfolgenden Gehorsamsfächer
- Verhalten auf dem Stand
- Leinenführigkeit
- Folgen frei bei Fuß
- Ablegen
und die Arbeit an der lebenden Ente nachgewiesen werden.
Für Hunde, die die Prüfungen bis 2007 abgelegt haben, gilt Bestandsschutz, für diese gilt noch die alte Regelung.
Ab dem Jahr 2008 können auch Hunde ohne jagdliche Papiere die Brauchbarkeit nachweisen.
Die Brauchbarkeitsprüfungsordnung für Schleswig-Holstein finden Sie hier.
Anmeldeformulare für diese Prüfung kann man unter www.ljv.-sh.de (Punkt Formulare/Downloads und dann Unterpunkt Hundewesen) herunterladen.

