Jagdgebrauchshunde-Entschädigungsverordnung S.-H.
Verfahrensweise:
Der Antrag auf Entschädigungszahlung nebst der erforderlichen Anlagen ist innerhalb von 4 Wochen nach dem Tod des Hundes an den Kreishundewart zu richten! Der Kreishundewart leitet die Unterlagen nach Prüfung dann weiter an die Geschäftsstelle des LJV.
Achtung: Bitte keine Originale der Papiere, Zensurenblätter oder Leistungsbescheinigungen einreichen, sondern Kopien!
Beim Ausfüllen des Formulars bei dem Punkt Unfallhergang bitte folgendes beachten:
- Unfallhergang schildern
- Ort des Unfalles angeben
- Datum des Unfalles angeben
- Uhrzeit des Unfalles angeben
Für den Kreis Segeberg ist der Antrag an die Kreishundeobfrau
Heidi Fitzner
Kirschenweg 11
24635 Schönmoor
Tel.: 04328-170231 oder 0152-07184230
zu senden.
Antrag auf Entschädigungszahlung aus dem JGHEF
Richtlinien Jagdgebrauchshunde Entschädigungsfond LJVSH

