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Antrag über die Anerkennung als Fährtenhund

Der Antrag auf Anerkennung nebst der erforderlichen Unterlagen und den Nachsuchenberichten ist für den Kreis Segeberg an den Nachsuchenwart Marcel Zickermann, Waldarbeitergehöft 1, 23812 Glashütte, Tel.: 0172 9431128 zu senden.


Diese wird den Antrag nach Prüfung der Unterlagen an den Kreisvorstand zur Genehmigung weiterleiten. Hiernach wird der Antrag mit dem Votum der Kreisjägerschaft Segeberg e. V. an den Landesjagdverband Schleswig-Holstein weitergeleitet. Von dort aus erfolgt dann die Anerkennung.


Bitte beachten: Hunde, die die Anerkennung als Fährtenhund erhalten haben, haben nach Anerkennung für jeweils 2 Jahre mindestens 15 erschwerte Nachsuchen nachzuweisen (§ 2 Abs. 2).