Anerkennung Fährtenhund
Die Anerkennung als Fährtenhundgespann stellt sicher, dass nur besonders qualifizierte Hunde und Hundeführer für schwierige Nachsuchen eingesetzt werden. Sie dient dem Tierschutz und gewährleistet eine fachgerechte, tierschutzkonforme und erfolgreiche Nachsuche auf krankes oder verletztes Schalenwild.
Ansprechpartner
Marcel Zickermann
Kreisfährtenhundführer
Waldarbeitergehöft 1
23812 Glashütte
Telefon: 0172 9431128
Ablauf der Anerkennung
Einreichung des Antrags mit allen erforderlichen Unterlagen und Nachsuchenberichten beim Nachsuchenwart.
Prüfung der Unterlagen und Nachweise durch den Nachsuchenwart.
Weiterleitung des Antrags an den Vorstand der Kreisjägerschaft Segeberg zur Genehmigung.
Abschließende Anerkennung durch den Landesjagdverband Schleswig-Holstein.
Voraussetzungen und Auflagen
Die Anerkennung wird nur an Gespanne vergeben, die ihre besondere Eignung für die Durchführung schwieriger Nachsuchen nachgewiesen haben. Um die Anerkennung dauerhaft aufrechtzuerhalten, müssen innerhalb von zwei Jahren mindestens 15 schwere Nachsuchen dokumentiert und nachgewiesen werden.
Durch diese Anforderungen wird sichergestellt, dass die anerkannten Gespanne regelmäßig praktische Erfahrung sammeln und ihre Leistungsfähigkeit dauerhaft erhalten.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung sind folgende Unterlagen einzureichen:
Antragsformular auf Anerkennung
Vertrag zur Fährtenhundanerkennung
Zusatzblatt zur Anerkennung
Nachsuchenberichte Teil 1 und Teil 2
Alle erforderlichen Formulare sind beim Landesjagdverband Schleswig-Holstein erhältlich.
Warum die Anerkennung wichtig ist
Anerkannte Fährtenhundgespanne leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum praktischen Tierschutz. Durch ihre fundierte Ausbildung, regelmäßige Leistungsnachweise und umfangreiche Praxiserfahrung sind sie in der Lage, auch unter schwierigen Bedingungen verletztes Wild sicher zu finden und unnötiges Leiden zu verhindern. Damit erfüllen sie eine wichtige Aufgabe im Rahmen einer verantwortungsvollen und waidgerechten Jagdausübung.
Alle Formulare sind beim Landesjagdverband Schleswig-Holstein erhältlich.