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Brauchbarkeit

Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde in Schleswig-Holstein

Die Brauchbarkeitsprüfungsordnung des Landes Schleswig-Holstein regelt den Nachweis der jagdlichen Eignung von Jagdhunden für die praktische Jagdausübung. Mit der erfolgreichen Prüfung wird bestätigt, dass ein Hund über die erforderlichen Fähigkeiten verfügt, um bestimmte jagdliche Aufgaben sicher und waidgerecht auszuführen.

Die vier Brauchbarkeitsarten

1. Niederwildnachsuche (ohne Rehwild)

Diese Prüfung richtet sich an Hunde, die bei der Niederwildjagd eingesetzt werden. Geprüft werden insbesondere:

  • Gehorsam

  • Schussfestigkeit

  • Apportierarbeit

  • Wasserarbeit

2. Schalenwildnachsuche

Für den Einsatz bei Nachsuchen auf Schalenwild werden folgende Leistungen geprüft:

  • Gehorsam

  • Schussfestigkeit

  • Schweißarbeit (Nachsuche auf der Wundfährte)

3. Schalenwildtreiben

Diese Brauchbarkeit ist für Hunde vorgesehen, die bei Bewegungs- und Drückjagden eingesetzt werden. Prüfungsfächer sind:

  • Gehorsam

  • Schussfestigkeit

  • Stöberarbeit

4. Baujagd

Für den Einsatz am Fuchs- oder Dachsbau werden geprüft:

  • Gehorsam

  • Schussfestigkeit

  • Erdarbeit

Anmeldung

Die Anmeldung zu den Brauchbarkeitsprüfungen erfolgt online über das Anmeldeportal des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein.

Prüfungsordnung

Die vollständige Brauchbarkeitsprüfungsordnung mit allen Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsfächern und Durchführungsbestimmungen steht als PDF beim Landesjagdverband Schleswig-Holstein zur Verfügung.

Bedeutung der Brauchbarkeitsprüfung

Die Brauchbarkeitsprüfung stellt sicher, dass Jagdhunde ihren späteren jagdlichen Einsatz fachgerecht, sicher und tierschutzgerecht erfüllen können. Sie ist damit ein wichtiger Bestandteil der Jagdhundeausbildung und trägt maßgeblich zu einer waidgerechten Jagdausübung bei. Erfolgreich geprüfte Hunde sind verlässliche Partner bei Nachsuchen, Stöberjagden, Wasserarbeiten und vielen weiteren jagdlichen Aufgaben.

Kontakt

Für Informationen zu Brauchbarkeitsprüfungen wenden Sie sich an Ihren zuständigen Hegeringhundewart oder die Kreishundeobfrau Heidi Fitzner.

Kontakt aufnehmen