Mitteilungen
Hier finden Sie Mitteilungen des Vorstandes sowie des Landesjagdverbandes und des Deutschen Jagdverbandes.
Wiedereröffnung des Schießstandes (5. Mai 2020)
Liebe Mitglieder,
die Landesregierung hat nunmehr verkündet, dass kontaktfreie Individualsportarten wieder erlaubt seien. Vom 1. Mai 2020 an ist die Jagd und das Schießen als kontaktfreier Individualsport eingestuft worden.
Dementsprechend werden wir den Schießbetrieb auf dem Schießstand Wolfsberg mit sofortiger Wirkung wieder aufnehmen, sodass ab sofort wieder Tontauben und auf der Kugelbahn Großkaliber geschossen werden können. Da die Ausübung dieser Sportart allerdings seitens der Landesregierung an gewisse Voraussetzungen geknüpft worden ist, bitten wir folgende Regularien zu beachten:
1.
Das öffentliche Schießen findet nur mit vorheriger Anmeldung statt. Die Termine werden nach telefonischer Voranmeldung von Holger Möller (0173 - 2420964) vergeben. Die offiziellen Schießtermine sind unter www.schiessstand-hasenmoor.de einzusehen.
(nur für Jungjäger-Kurse: Die Terminabstimmung für die Jungjäger wird zwischen den Ausbildern und Jens- Peter Knuth erfolgen.)
2.
Das Gelände des Schießstandes darf nur von Personen betreten und befahren werden, die einen Termin, wie unter Ziffer 1 angegeben, vereinbart haben. Diese Personen haben das Gelände der Schießstandes erst unmittelbar vor ihrem vereinbarten Termin zu betreten bzw. zu befahren und nach Ende des Termins unverzüglich zu verlassen, sodass dann die nächsten Personen, die einen weiteren Termin vereinbart haben, dass Gelände betreten bzw. befahren können. Somit soll gewährleistet werden, dass nur Personen sich auf dem Schießstand aufhalten, die einen Termin telefonisch vereinbart haben.
3.
Personen, die keinen Termin haben, dürfen den Schießstand grundsätzlich nicht betreten und befahren.
4.
Alle Personen, die einen Termin haben, haben sich vor dem Schießen in der Wolfshütte anzumelden, dabei ist von jedem Schützen der gültige Jagdschein bei der Anmeldung vorzulegen.
5.
Auf der Kugelbahn findet zunächst nur Großkaliberschießen zum Kontroll- und Testschießen statt, sportlich-jagdliches Schießen mit der Hornet ist nicht erlaubt.
Außerdem müssen von allen unbedingt folgende Auflagen beim Schießen und auf dem Schießstand beachtet werden.
1.
Der Sport muss kontaktfrei durchgeführt werden, deshalb auf der Kugelbahn Rottengröße max. 3. Personen und beim Übungsschießen mit der Flinte Trap und Skeet Rottengröße max. 4 Personen.
2.
Der Mindestabstand von 1,50 m zwischen den Schützen untereinander und zu den Schießstandaufsichten ist stets zu wahren.
3.
Bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten (Büchsen, Flinten, usw.) sind Hygienemaßnahmen einzuhalten, wobei die allgemeinen Hygienemaßnahmen überall zu beachten sind.
4.
Da eine Steuerung des Zutrittes zu den Schießständen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgen muss, sind die oben genannten Bedingungen zwingend einzuhalten.
Personen, die sich nicht an die vorgenannten Vorgaben und an die Weisungen der Schießstandaufsichten halten, müssen mit einer Verweisung vom Schießstand rechnen. Wir gehen jedoch davon aus, dass jeder in der heutigen Zeit diszipliniert genug ist und solche Maßnahmen nicht notwendig sein werden.
Waidmannsheil
Ihr Team des Schießstandes Wolfsberg
Verlängerung des Jahresjagdscheines 2020, Mitteilung des Kreises Segeberg
Auf Weisung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) wurde mit heutigem Datum (02. März 2020) festgelegt, dass bis zum Vorliegen aller nach § 17 Absatz 1 Satz 2 Bundesjagdgesetz für die Erteilung relevanten Informationen, insbesondere
dem Ergebnis der Anfrage an das zuständige Landesamt für Verfassungsschutz gemäß §5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Waffengesetz, keine jagdrechtlichen Erlaubnisse (Jagdscheine) erteilt bzw. verlängert werden dürfen. Grundlage ist das 3. WaffRÄndG und die sich daraus ergebenden neuen gesetzlichen Anforderungen.
Das heißt, dass seit der Gesetzesänderung (20.02.20) Anfragen bei dem Landesamt für Verfassungsschutz über alle Jagdscheinbesitzer, sowie Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen seitens der Jagd- und Waffenbehörden vor Erteilung einer Erlaubnis gestellt werden müssen.
Verfahrensweise für den Kreis Segeberg:
Auf Grundlage des o. g. Erlasses des MELUND werden aktuell im Kreis Segeberg keine Jagdscheine verlängert. Die Präsenz der Unteren Jagdbehörd auf den Hegeringversammlungen bleibt weiterhin bestehen, d. h. vor Ort werden die Jagdscheine zusammen mit einem Nachweis einer gültigen Jagd-
haftpflichtversicherung und dem ausgefüllten Antrag auf Jagdscheinverlängerung angenommen. Bei Abgabe des Jagdscheines erhalten die Jagdscheininhaber eine Bestätigung der Abgabe und der Gültigkeit des Jagdscheines bis zum 31.03.2020.
Die Abgabe des Jagdscheines mit den nötigen Unterlagen ist erforderlich, damit seitens der Jagd- und Waffenbehörde umgehend die zwingend erforderliche Anfrage bei dem zuständigen Landesamt für Verfassungsschutz ausgeführt werden kann. Insbesondere für Jagdpächter und Waffenbesitzer ist die Antrag-
Stellung vor dem 31.03. wichtig, damit eventuelle gesetzliche Folgemaßnahmen minimiert werden können.
Jagdscheingebühren werden im Rahmen der Annahme auf den Hegeringversammlungen nicht erhoben. Nach erfolgter Jagdscheinverlängerung wird dieser zusammen mit einer Rechnung an den Jagdscheininhaber versandt.
Aktueller Stand (13. März 2020):
Die Jagdscheinverlängerungen hängen von den Abfragen des Landesamtes für Verfassungsschutz ab. Dieses habe ich bereits ausführlich auf den bisherigen Hegeringversammlungen berichtet.
Aktuell habe ich ALLE Jagdscheininhaber, bei denen der Jagdschein zum 31.03.2020 abläuft, beim Verfassungsschutz angefragt. Die Datei ist erfolgreich übermittelt worden und die Anfragen werden
bearbeitet. Ich rechne in den nächsten 10 Tagen mit einer Rückmeldung seitens des Verfassungsschutzes.
Diejenigen Jagdscheininhaber, die Ihren Jagdschein im Rahmen der Hegeringversammlungen durch Absage nicht mehr vor Ort abgeben können, bitte ich Ihren Jagdschein auf dem Postwege zuzusenden.
Die Zusendung per Post erleichtert den Mitarbeitern der Jagd- und Waffenbehörde die Arbeit erheblich.
Achten Sie darauf, dass Sie folgende Unterlagen beifügen:
Ø Jagdschein
Ø vollständig ausgefüllten Vordruck „Antrag auf Verlängerung des Jagdscheines“
Ø Nachweis einer gültigen Jagdhaftpflichtversicherung
Ø Eventuell ein aktuelles Passfoto, falls der Jagdschein „voll“ sein sollte.
Ich bitte darum, von etwaigen Telefonanrufen abzusehen, da hier die Leitungen durch die aktuelle Jagdscheinsituation völlig überlastet ist.
Nach Eingang Ihres Jagdscheines und einer positiven Rückmeldung seitens des Verfassungsschutzes werde ich die Jagdscheine verlängert per Post mit Rechnung an die Jagdscheininhaber versenden.
Ich gehe davon aus, dass alle Jagdscheine vor dem 01. April 2020 verlängert werden können. Vorrangig werden Jagdscheine der Jagdpächtern verlängert.
Ich bitte, diese Mail umgehend an die Revierinhaber und Jagdscheininhaber zu versenden.
Mike Albrecht, Untere Jagdbehörde des Kreises Segeberg
Beprobung von Wildschweinen zur Früherkennung von Schweinepest